Willkommen zum

Stieglitz Konzept

Professionelle Begleitung heißt auch, Brücken zu bauen zwischen Behörden, Einrichtungen und den persönlichen Lebenswelten der Klienten.

Gruppe von fünf Erwachsenen und drei Kindern, die im Park lachen und sich um ältere Menschen in Rollstühlen versammeln.

Unterstützung für Familien und rechtliche Betreuung – professionell und einfühlsam

Ich begleite Menschen und ihre Familien in herausfordernden Lebenssituationen mit fachlicher Kompetenz und persönlichem Engagement im Rahmen der gesetzlichen Betreuung sowie der sozialpädagogischen Familienhilfe und stelle dabei die individuellen Bedürfnisse und Anliegen in den Mittelpunkt meines Handelns.

Mehr erfahren
Leere schwarze Klemmbrett mit weißem Papier, blauer Kugelschreiber, auf grauem Tisch.

Häufige Fragen zur gesetzlichen Betreuung (FAQ)

  • Was bedeutet gesetzliche Betreuung?

    Die gesetzliche Betreuung ist eine gerichtlich angeordnete Unterstützung für volljährige Menschen, die ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst regeln können. Sie erfolgt ausschließlich in den vom Gericht festgelegten Aufgabenkreisen und hat das Ziel, die Selbstbestimmung der betreuten Person zu erhalten und zu fördern.

  • Wer kann eine gesetzliche Betreuung erhalten?

    Eine gesetzliche Betreuung kommt in Betracht, wenn aufgrund einer psychischen Erkrankung, geistigen oder körperlichen Beeinträchtigung Unterstützung notwendig ist. Die Entscheidung trifft stets das zuständige Betreuungsgericht.

  • In welchen Bereichen übernehmen Sie eine gesetzliche Betreuung?

    Je nach gerichtlichem Beschluss unterstütze ich unter anderem in den Bereichen:

    • Gesundheitssorge

    • Vermögenssorge

    • Behörden- und Sozialangelegenheiten

    • Organisation und Koordination von Hilfen

  • Mit welchen Stellen arbeiten Sie als gesetzliche Betreuerin zusammen?

    Ich stehe in regelmäßigem Austausch mit Ärzt:innen, Krankenhäusern, Behörden, Sozialämtern, Versicherungen sowie weiteren Fachstellen, um eine fachlich fundierte und verlässliche Betreuung sicherzustellen.

  • Wie kommt der Kontakt zu einer gesetzlichen Betreuung zustande?

    Der Erstkontakt kann über Angehörige, Fachstellen oder das Betreuungsgericht erfolgen. Gerne stehe ich auch für ein unverbindliches Vorgespräch zur Verfügung.

Häufige Fragen zur sozialpädagogischen Familienhilfe (FAQ)

  • Was ist sozialpädagogische Familienhilfe?

    Die sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII. Sie richtet sich an Familien, Kinder und Jugendliche, die Unterstützung in belastenden oder herausfordernden Lebenssituationen benötigen.

  • Für wen ist die sozialpädagogische Familienhilfe geeignet?

    Das Angebot richtet sich an Familien, die Unterstützung bei:

    • Erziehungsfragen

    • Alltagsorganisation

    • schulischen Themen

    • Krisen- und Konfliktsituationen

    benötigen.

  • Wie läuft die sozialpädagogische Familienhilfe ab?

    Die Unterstützung erfolgt alltagsnah, individuell und ressourcenorientiert. Gemeinsam mit der Familie werden Ziele erarbeitet und Schritte zur Stabilisierung des Familienalltags entwickelt.

  • Mit welchen Institutionen arbeiten Sie zusammen?

    Ein zentraler Bestandteil meiner Arbeit ist die enge Zusammenarbeit mit Jugendämtern, Schulen, Kindertagesstätten, Therapeut:innen und weiteren beteiligten Fachstellen, um eine abgestimmte und nachhaltige Unterstützung zu gewährleisten.

  • Wie kann die sozialpädagogische Familienhilfe beantragt werden?

    Die Beantragung erfolgt in der Regel über das zuständige Jugendamt.

  • Was ist Ihnen in Ihrer Arbeit besonders wichtig?

    Mir sind Empathie, Verlässlichkeit und fachliche Klarheit besonders wichtig. Ich arbeite auf Augenhöhe, respektiere individuelle Lebenssituationen und begleite Familien und Einzelpersonen mit dem Ziel, Stabilität, Orientierung und Selbständigkeit zu fördern.